Brandschutzklassifizierung

Warum ist Brandschutz im Wohn- und Objektbau so wichtig?

Brände gehören zu den größten Gefahren im Gebäudebereich – sowohl für Menschenleben als auch für die Bausubstanz. Im Ernstfall entscheiden oft wenige Minuten über sichere Evakuierung und erfolgreiche Brandbekämpfung. Deshalb legt das Baurecht großen Wert auf geeignete Baustoffe, die im Brandfall entweder nicht brennen, nur schwer entflammbar sind oder den Brandverlauf nicht fördern.

Gerade im Wohnungs- und Mehrgeschossbau gelten klare Vorgaben. Materialien für Balkone, Treppenanlagen, Laubengänge, Fassaden oder Vordächer müssen einem geregelten Brandverhalten entsprechen – auch, wenn sie im Außenbereich verbaut sind.


Mineralit erfüllt die Anforderungen – geprüft & zugelassen

Mineralit erfüllt gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (aktuell gültig bis 2028) die Brandschutzklassifizierung B1 (schwer entflammbar) nach DIN 4102-1. Diese Einstufung ist durch ein akkreditiertes Prüfinstitut dokumentiert und wird regelmäßig durch Eigen- und Fremdüberwachung bestätigt.

In Fällen, in denen höhere Anforderungen gelten – etwa bei Laubengängen als Fluchtweg – kann optional auch eine A2-s1, d0-Klassifizierung nach DIN EN 13501-1 erreicht werden. Dafür wird ein spezielles Harzsystem eingesetzt, was das Material noch widerstandsfähiger macht. Aufgrund der stark erhöhten Kosten und der geringen Nachfrage erfolgt diese Variante jedoch nur auf direkte Anfrage und Notwendigkeit des Bauvorhabens.


Was bedeuten B1 und A2 im Vergleich?

KlasseNormVerhalten im BrandfallTypische Anwendung
B1DIN 4102-1schwer entflammbar, kein SelbstentzündenBalkonplatten, Treppen, Fassaden
A2-s1, d0DIN EN 13501-1nicht brennbar, sehr geringe Rauchentwicklung, kein AbtropfenFluchtwege, Laubengänge, Sonderbauten

🔥 Brandschutzklassifizierung ≠ Feuerwiderstand!

Ein oft missverstandener Punkt: Die Brandschutzklasse eines Baustoffs (z. B. B1 oder A2) sagt nicht aus, wie lange ein Bauteil dem Feuer standhält.

Hier kommt der Begriff Feuerwiderstandsklasse (F30–F90) ins Spiel:

BezeichnungFeuerwiderstandsdauerZiel
F3030 MinutenBauteil bleibt 30 Minuten tragfähig
F6060 Minuten… für mittlere Brandlasten
F9090 Minuten… für hohe Anforderungen

Der Unterschied liegt also im Fokus:

  • Brandschutzklasse bezieht sich auf das Materialverhalten

  • Feuerwiderstandsklasse bezieht sich auf das Bauteilverhalten als Ganzes (z. B. eine Wand, eine Decke oder eine Treppe)

Ein Baustoff wie Mineralit kann also B1 sein, aber nur dann F30, F60 oder F90 erreichen, wenn er konstruktiv entsprechend verbaut ist – etwa mit Unterkonstruktionen, Beplankungen oder spezieller Bauweise.


Beispiel aus der Praxis – Mineralit im Wohnbau

  • Standardbalkonplatten: B1 (schwer entflammbar) reicht in der Regel vollkommen aus

  • Laubengang oder Fluchttreppe: ggf. A2 erforderlich – technisch möglich mit speziellem Harz

  • Massive Treppe mit F90-Anforderung: Mineralit kann verwendet werden, wenn das Gesamtsystem inkl. Tragkonstruktion F90 nachweist


Zusammenfassung: Was Sie über Brandschutz bei Mineralit wissen sollten

Mineralit erfüllt B1 nach DIN 4102-1 – schwer entflammbar, geprüft, dauerhaft zugelassen
A2-s1, d0 technisch möglich, aber nur bei konkreter Vorschrift wirtschaftlich sinnvoll
Brandschutzklasse ≠ Feuerwiderstandsklasse – entscheidend ist der Kontext
Mineralit eignet sich für alle gängigen Anwendungen im Wohn- und Objektbau
Zulassung aktuell gültig bis 2028, inklusive kontinuierlicher Überwachung


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Reicht B1 im Wohnungsbau aus?
Ja, für Balkone, Treppen und Fassaden ist B1 in der Regel ausreichend. A2 wird nur in besonderen Bereichen wie Fluchtwegen verlangt.

2. Was bedeutet A2-s1, d0 genau?
Nicht brennbar, kaum Rauchentwicklung (s1) und kein brennendes Abtropfen (d0). Höchste Sicherheit, aber muss gesondert angefragt und ggf. eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) erwirkt werden.

3. Hat Mineralit eine Feuerwiderstandsklasse wie F30 oder F90?
Nein – Mineralit als Material hat eine Brandschutzklasse. Die Feuerwiderstandsklasse muss durch das gesamte Bauteil (z. B. Balkon, Laubengang oder Treppe) nachgewiesen werden.

4. Wie lange ist die Brandschutz-Zulassung gültig?
Die derzeitige allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Mineralit ist aktuell bis 2028 gültig.